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1209 August 23. Breslau.

vig. Barth.

Heinr. Hertzogk i. Schles. u. Herr zu Breslau verbietet Jedermann seine Zollamts-Diener zu "fürtreiben, spotten, verlachen, vexiren oder zu honen."

Z. Printznauer von Fürstenstein, Pettauer von Burgstedt, Thanheuser auffm Czotembergk und Wizysidel, Puntzer von W .... y, Margkolff Schwantspiegell und Grevenser unser Hoff Cantzler, der diesen Brief in Befehl hatte.


(Drescher) schles. diplom. Nebenstunden 59. Die Urkunde, welche zum Mindesten, wie der Titel des Herzogs zeigt, in viel spätere Zeit gehören müsste, scheint überhaupt nur eine vielleicht scherzhaft gemeinte Erfindung zu sein, wenigstens sind die Namen der Zeugen bis zum Aussterben der Breslauer Piasten 1335 ganz unerhört.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.